Besondere Bedingungen für den entgeltlichen Erwerb Digitaler Inhalte und von Premium-Leistungen sowie für den Abschluss von Mitgliedschaften

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Gegenstand der Besonderen Bedingungen
 
Diese Besonderen Bedingungen ("Bedingungen") ergänzen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der ‪Gameforge 4D GmbH‬, ‪Albert-Nestler-Straße 8‬, ‪76131 Karlsruhe‬ ("‪Gameforge‬"). Sie regeln den entgeltlichen Erwerb von Nutzungsrechten an Digitalen Inhalten. "Digitale Inhalte" sind (i) die Client-Software für bereits verfügbare oder zu einem späteren Zeitpunkt erscheinende Online-Spiele, (ii) Premium-Währung und (iii) einzelne oder in einem Paket gebündelte Items für die von ‪Gameforge‬ betriebenen Online-Spiele. Die Bedingungen regeln ferner die Bestellung entgeltlicher spielbezogener Zusatzleistungen ("Premium-Leistungen") und das Zustandekommen, die Durchführung und die Beendigung von kostenpflichtigen Mitgliedschaften im Sinne von Nr. 1.2 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
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Besondere Bestimmungen für den entgeltlichen Erwerb Digitaler Inhalte und von Premium-Leistungen
2.1
Der Nutzer kann gegen Entgelt ein Nutzungsrecht an einer bereits verfügbaren oder zu einem späteren Zeitpunkt erscheinenden Software erwerben, welche die Installation und Nutzung eines zum Zeitpunkt des Erwerbs oder zu einem späteren Zeitpunkt von ‪Gameforge‬ angebotenen Online-Spiels nach Maßgabe der Allgemeinen Nutzungsbedingungen ermöglicht ("Client-Software"). Die Client-Software eines bereits verfügbaren Online-Spiels wird ‪Gameforge‬ dem Nutzer sodann zum Download bereitstellen. Sofern das betreffende Online-Spiel zum Zeitpunkt des Erwerbs des Nutzungsrechts noch nicht verfügbar ist (Vorbestellung), wird ‪Gameforge‬ im Rahmen der Bestellseite auf das Erscheinungsdatum hinweisen und ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit die Nutzung ermöglichen. Das Erscheinungsdatum ist als unverbindliches Leistungsdatum zu verstehen. ‪Gameforge‬ ist berechtigt, in begründeten Fällen, insbesondere zur Fehlerbehebung, das Erscheinungsdatum auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, der nicht mehr als drei Monate nach dem ursprünglich angegebenen Erscheinungsdatum liegen darf.
2.1.1
Der Nutzer gibt sein Angebot zum Abschluss des Vertrags über den Erwerb eines Nutzungsrechts an der Client-Software dadurch ab, dass er auf einer von ‪Gameforge‬ bereitgestellten Shop-Seite die Client-Software für das entsprechende Online-Spiel oder ein aus der Client-Software und weiteren Digitalen Inhalten bestehendes Paket auswählt und die entsprechende mit 'Jetzt kaufen' oder sinngemäß beschriftete Schaltfläche betätigt. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass ‪Gameforge‬ dem Nutzer an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine Vertragsbestätigung zusendet. Abweichend von Nr. 2.5 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen kann ein Nutzungsvertrag auch dadurch zustande kommen, dass ‪Gameforge‬ nach dem erfolgreichen Abschluss des Bezahlvorgangs für den Nutzer ein Nutzerkonto anlegt und dieses mit einer vom Nutzer anzugebenden E-Mail-Adresse verknüpft; ‪Gameforge‬ wird hierauf im Einzelfall hinweisen.
2.1.2
Inhalt und Umfang des gemäß Nr. 2.1.1 erlangten Nutzungsrechts bestimmen sich nach Nr. 3.3 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
2.2
Der Nutzer kann gegen Entgelt eine virtuelle Währung erwerben, deren Nutzung nach Maßgabe dieser Bedingungen auf das Benutzerkonto beschränkt ist, über welches der jeweilige Bezahlvorgang erfolgreich durchgeführt wurde ("Premium-Währung"). Die Premium-Währung kann in den verschiedenen Online-Spielen jeweils eine unterschiedliche Bezeichnung haben.
2.2.1
Der Nutzer gibt sein Angebot zum Abschluss des Vertrages über den Erwerb von Premium-Währung dadurch ab, dass er auf einer von ‪Gameforge‬ bereitgestellten Shop-Seite die Summe an Premium-Währung, die er erwerben möchte, auswählt und die entsprechende mit 'Jetzt kaufen' oder sinngemäß beschriftete Schaltfläche betätigt. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass ‪Gameforge‬ dem Nutzer die Premium-Währung auf seinem Nutzerkonto gutschreibt.
2.2.2
Mit der Gutschrift der Premium-Währung räumt ‪Gameforge‬ dem Nutzer ein einfaches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristetes und nicht übertragbares Recht ein, die zu dem jeweiligen Zeitpunkt von ‪Gameforge‬ in dem betreffenden Online-Spiel angebotenen und dort näher beschriebenen virtuellen Güter ("Shop-Items") oder Premium-Leistungen zu erwerben, soweit die auf dem Nutzerkonto gutgeschriebene Premium-Währung für den jeweiligen Erwerb ausreicht. Die Premium-Währung wird in der Höhe von dem Nutzerkonto abgebucht, die dem für das Shop-Item oder die Premium-Leistung angegebenen Gegenwert entspricht.
2.2.3
Das Recht des Nutzers an der erworbenen Premium-Währung ist auflösend bedingt durch die Beendigung des in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen geregelten Nutzungsvertrages. Im Fall der Sperre des Nutzerkontos im Sinne von Nr. 6.2 lit. d) der Allgemeinen Nutzungsbedingungen steht ‪Gameforge‬ ein Leistungsverweigerungsrecht für die Dauer der Sperre zu.
2.2.4
Das Recht zur Nutzung der gemäß Nr. 2.2.2 erworbenen Shop-Items oder Premium-Leistungen ist auflösend bedingt durch die Beendigung des in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen geregelten Nutzungsvertrages. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Nutzung dieser Shop-Items oder Premium-Leistungen für einen bestimmten Mindestzeitraum, es sei denn, in der Beschreibung des Shop-Items oder der Premium-Leistung war zum Zeitpunkt des jeweiligen Erwerbs ein bestimmter Nutzungszeitraum angegeben.
2.3
Der Nutzer kann gegen Entgelt einzelne oder gebündelte virtuelle Gegenstände („Items“) und Premium-Leistungen erwerben. Diese Items und Premium-Leistungen können lediglich für das betreffende Online-Spiel und grundsätzlich nur für das Benutzerkonto verwendet werden, über welches der jeweilige Bezahlvorgang erfolgreich durchgeführt wurde.
2.3.1
Der Nutzer gibt sein Angebot zum Abschluss des Vertrages über den Erwerb von Items oder Premium-Leistungen dadurch ab, dass er auf einer von ‪Gameforge‬ bereitgestellten Shop-Seite die Items oder die Premium-Leistung, welche er erwerben möchte, auswählt und die entsprechende mit 'Jetzt kaufen' oder sinngemäß beschriftete Schaltfläche betätigt. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass ‪Gameforge‬ dem Nutzer die Items auf seinem Nutzerkonto gutschreibt bzw. die Premium-Leistungen erbringt.
2.3.2
Das Recht zur Nutzung der gemäß Nr. 2.3.1 erworbenen Items oder Premium-Leistungen ist auflösend bedingt durch die Beendigung des in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen geregelten Nutzungsvertrages. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Nutzung dieser Items oder Premium-Leistungen für einen bestimmten Mindestzeitraum, es sei denn, in der Beschreibung des Items oder der Premium-Leistung war zum Zeitpunkt des jeweiligen Erwerbs ein bestimmter Nutzungszeitraum angegeben.
2.4
Die Zahlung des Entgelts für die jeweiligen Digitalen Inhalte und Premium-Leistungen erfolgt über von ‪Gameforge‬ eingebundene Bezahldienstleister, die dem Nutzer in der Regel verschiedene Methoden zur Bezahlung ("Bezahlmethoden") bereitstellen. Der Nutzer kann hieraus die von ihm bevorzugte Bezahlmethode auswählen und nimmt zur Kenntnis, dass regelmäßig ein Vertrag mit dem von ihm gewählten Bezahldienstleister bezüglich der Durchführung der Transaktion nach Maßgabe der Bestimmungen des betreffenden Bezahldienstleisters zustande kommt.
2.5
Der Nutzer kann sein Angebot im Sinne der Nrn. 2.1.1, 2.2.1 und 2.3.1 bis zum Abschluss der einzelnen Schritte, die zum Auslösen des Bezahlvorgangs über einen Bezahldienstleister nach Nr. 2.4 erforderlich sind, zurücknehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Eingabefehler auch durch das Betätigen der Zurück-Schaltfläche im Browser korrigiert werden.
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Besondere Bestimmungen für den Abschluss von kostenpflichtigen Mitgliedschaften
3.1
Mit Abschluss einer Mitgliedschaft erhält der Nutzer für die von ihm gewählte (Mindest-)Laufzeit Zugang zu besonderen Vorteilen in dem Online-Spiel (z.B. spezielle Funktionen, nicht allgemein zugängliche Bereiche), die Nichtmitgliedern nicht zur Verfügung stehen.
3.2
Der Nutzer wählt die (Mindest-)Laufzeit der Mitgliedschaft und damit den von ihm zu zahlenden Entgelt aus. Auf derselben Seite wählt der Nutzer seine Bezahlmethode und damit den Zahlungsdienstanbieter aus. Nrn. 2.2.1, 2.4 und 2.5 gelten entsprechend. Das für die Mitgliedschaft zu zahlende Entgelt ist zu Beginn der jeweiligen Laufzeit der Mitgliedschaft im Voraus zu zahlen.
3.3
Die Mitgliedschaft ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündbar. Kündigungen können per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Sofern eine Kündigungsfunktion im Rahmen der Verwaltung des Nutzerkontos implementiert ist, kann eine Kündigung auch hierüber erfolgen. Soweit nicht aufgrund der vom Nutzer gewählten Bezahlmethode eine automatische Verlängerung ausgeschlossen ist, verlängert sich die Mitgliedschaft nach Ablauf der Laufzeit automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn die Mitgliedschaft nicht vor Ablauf von einer der Parteien gekündigt wird. Der Nutzer wird vor dem Abschluss einer Mitgliedschaft auf die Möglichkeit einer automatischen Verlängerung bzw. deren Fehlen hingewiesen.
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Erwerb von Digitalen Inhalten, Premium-Leistungen und Abschluss von Mitgliedschaften zu Gunsten des Nutzers
4.1
Vertragspartner von Leistungen, die ‪Gameforge‬ im Sinne der Nrn. 2 und 3 dieser Bedingungen anbietet, kann auch eine Person werden, die nicht mit dem Nutzer identisch ist und die ausschließlich zu Gunsten des Nutzers diese Leistungen erwirbt (Vertrag zu Gunsten Dritter). Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Inhaber eines Zahlungsmittels im Sinne der Nr. 2.4 (z.B. Inhaber einer Kreditkarte, eines Bankkontos, eines Telefonanschlusses, etc.) für den betreffenden Nutzer die angebotene Leistung erwerben will.
4.2
In den in Nr. 4.1 genannten Fällen ist ausschließlich der Inhaber des Nutzerkontos, auf dem die Leistung gutgeschrieben werden soll, berechtigt, die betreffenden Leistungen von ‪Gameforge‬ zu fordern. ‪Gameforge‬ leistet direkt an den betreffenden Nutzer.
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Rückerstattung von Geld und Zahlungsmittel im Fall des Widerrufs
5.1
Außer im Fall der wirksamen Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts kommt eine Erstattung der geleisteten Zahlung für noch nicht eingesetzte Premium-Währung oder für die Restlaufzeit einer Mitgliedschaft ausschließlich nach Nr. 8.5 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen in Betracht.
5.2
Im Fall der wirksamen Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts verwendet ‪Gameforge‬ grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzer bei seiner Zahlung verwendet hat. Soweit dies nicht möglich ist, erfolgt die Erstattung im Wege der Banküberweisung auf ein vom Berechtigten zu nennendes Bankkonto.
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Sonstiges
6.1
Außer den Basistarifen für das Herstellen und Aufrechterhalten des Internetzugangs und dem Preis für die Leistungen von ‪Gameforge‬ gemäß Nrn. 2 und 3 fallen keine zusätzlichen Kosten an.
6.2
Gameforge‬ leistet Billing-Support über https://billing.gameforge.com/ sowie Spiele-Support über http://support.gameforge.com/. Ein Support über andere Kanäle (Telefon, Social Media, etc.) findet nicht statt.
6.3
 
Karlsruhe, im Juli 2019
 
Gameforge 4D GmbH
Albert-Nestler-Straße 8
76131 Karlsruhe
Deutschland
 
Amtsgericht ‪Mannheim‬, HRB ‪718029
Umsatzsteuer-ID: ‪DE 814330106
Geschäftsführer: ‪Alexander Rösner
Hinweis zu Online-Streitbeilegungsverfahren:
Die Gameforge 4D GmbH ist nicht verpflichtet und beabsichtigt nicht, an solchen Verfahren teilzunehmen.