Bedingungen für die Teilnahme an Gewinnspielen und Wettbewerben

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Gegenstand
 
Diese „Bedingungen“ regeln die Teilnahme an von der Gameforge 4D GmbH, Albert-Nestler-Straße 8, 76131 Karlsruhe, Deutschland, („Gameforge“) veranstalteten Gewinnspielen und Wettbewerben („Contest(s)“). Hiervon abweichende oder ergänzende Regelungen in der „Ankündigung“ eines einzelnen Contests gehen im Fall von Widersprüchen diesen Bedingungen vor.
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Teilnahmeberechtigung
2.1
Teilnahmeberechtigt ist jeder volljährige Nutzer, der nach Maßgabe der ‪Allgemeinen Nutzungsbedingungen‬ während der Dauer des Contests über ein aktives Benutzerkonto („Account“) für das betreffende Online-Spiel verfügt. Maßgeblich für die Volljährigkeit sind die gesetzlichen Regelungen des Wohnsitzlandes des Nutzers.
2.2
Zur Teilnahme berechtigt, jedoch vom Gewinn ausgeschlossen, sind (a) Mitarbeiter von Gameforge (einschließlich verbundener Unternehmen), (b) deren Haushaltsangehörige und (c) Verwandte bis zum 3. Grad der unter (a) und (b) genannten Personen. Der Gewinn wird unter den Teilnehmern vergeben, die nicht dem vorgenannten Personenkreis angehören. Gameforge behält sich vor, Personen von der Teilnahme und/oder dem Gewinn auszuschließen, die gegen die Bedingungen verstoßen oder die sich bei der Teilnahme in unlauterer Weise Vorteile verschaffen oder verschaffen lassen.
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Teilnahme
3.1
Die Teilnahme an Contests erfolgt durch die Vornahme der in der Ankündigung beschriebenen Teilnahmehandlung(en). Sie ist kostenfrei, setzt nicht die Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Dienstleistung voraus und kann nur während des Teilnahmezeitraums wirksam vorgenommen werden.
3.2
Ergänzende Regelungen für Contests, die eine Einsendung von „Inhalten“ (je nach Contest beispielsweise Texte, Bilder, Screenshots, Artworks etc.) durch den Nutzer erfordern:

a) Die Einsendung muss über die zum Account gehörende E-Mail-Adresse an die in der Ankündigung genannte E-Mail-Adresse mit dem dort ebenfalls genannten Betreff erfolgen. In der E-Mail sind ferner der zu dem Account gehörende Nickname sowie die genutzte Sprachfassung anzugeben.

b) In der Einsendung ist mitzuteilen, unter welchem Namen der Teilnehmer im Gewinnfall im Rahmen der öffentlichen Bekanntgabe genannt werden soll. Macht der Teilnehmer hierzu keine Angaben, erklärt er sich damit einverstanden, dass der genannte Nickname als Kennzeichnung verwendet wird. Soll auf eine Namensnennung insgesamt verzichtet werden, kann der Teilnehmer im Rahmen der Einsendung hierauf hinweisen.

c) Mehrfache Einsendungen (einschließlich Einsendungen in Verbindung mit unterschiedlichen Accounts desselben Nutzers) sind unzulässig.
3.3
Ergänzende Regelungen für Contests im Rahmen von Social Media-Diensten Dritter:

Soweit nach der Art des Contests oder nach der Ankündigung das Innehaben eines Social Media-Accounts bei einem Drittanbieter erforderlich ist, ist Voraussetzung für die Teilnahme, dass der betreffende Social Media-Account des Teilnehmers ab dem Zeitpunkt seiner Teilnahmehandlung bis zur Beendigung des Gewinnspiels besteht. Der Betreiber des Social Media-Dienstes ist nicht Veranstalter des Contests. Etwaige Anliegen des Teilnehmers im Zusammenhang mit dem Contest sind ausschließlich an Gameforge zu richten.
3.4
Ergänzende Regelungen für Contests, bei denen die Teilnahmehandlung im Erreichen bestimmter Ziele oder Erfüllen bestimmter Aufgaben im Spiel („Achievements“) besteht:

Erfolgt die Teilnahmehandlung durch ein Achievement innerhalb eines Spiels, wird den Gewinnern Gelegenheit gegeben, innerhalb von einer Woche nach ihrer Benachrichtigung ihre Beteiligung am Gewinnspiel zu bestätigen oder abzulehnen.
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Einräumung von Nutzungsrechten an Einsendungen durch den Teilnehmer
4.1
Der Teilnehmer räumt Gameforge zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels unentgeltlich das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht-exklusive, widerrufliche Recht ein, die Inhalte im erforderlichen Rahmen zu nutzen. Dies umfasst das Recht, die Inhalte zu vervielfältigen und zu bearbeiten (beispielsweise Anpassung des Formats und der Bildgröße, redaktionelle Änderungen). Umfasst ist ferner das Recht, die Inhalte auf den Internetseiten und Social Media-Kanälen von Gameforge öffentlich zugänglich zu machen („Präsentation“) und den Betreibern der betreffenden Social Media-Dienste die hierzu erforderlichen Rechte an den Inhalten einzuräumen.
4.2
Gameforge behält sich vor, die von den Gewinnern bereitgestellten Inhalte als besondere Anerkennung in die von Gameforge betriebenen Online-Spiele und Internetseiten zu implementieren (z.B. in den Ladebildschirm). Zu diesem Zweck räumt der Teilnehmer Gameforge Nutzungsrechte an den Inhalten in gleichem Umfang wie unter vorstehendem Absatz 1 Satz 1 ein. Widerruft der Nutzer diese Rechteeinräumung, ist Gameforge erst nach einem angemessenen Zeitraum, der 10 Arbeitstage am Sitz von Gameforge nicht überschreiten soll, zum Löschen der implementierten Inhalte verpflichtet. Ist wegen der Art der Implementierung zum Löschen der Inhalte ein Software-Patch erforderlich, verlängert sich dieser Zeitraum auf den Zeitpunkt des nächsten Patches, nicht jedoch auf mehr als 9 Monate. Für die Urheberkennzeichnung gelten die Angaben des Teilnehmers gemäß Nr. 3 Abs. 2 lit. b) entsprechend.
4.3
Durch die Einsendung versichert der Teilnehmer, die Teilnahmehandlung selbst vorgenommen zu haben. Der Teilnehmer garantiert, dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und stellt Gameforge von allen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit den Inhalten geltend machen.
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Einräumung von Nutzungsrechten durch Gameforge
 
Zum Zweck der Teilnahme an Contests räumt Gameforge dem Teilnehmer unentgeltlich das nicht-exklusive Recht ein, die hierfür benötigten Inhalte des Gameforge-Dienstes, auf den sich der Contest bezieht, im erforderlichen Umfang zu verwenden (z.B. Screenshots, sofern deren Einsendung Bestandteil der Teilnahmehandlung ist).
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Gewinn
6.1
Die Art der Gewinne ergibt sich aus der Ankündigung. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
6.2
Eine Barauszahlung des Gewinns oder eine Übertragung auf eine andere Person ist nicht möglich. Lehnt der Gewinner den Gewinn ab oder unterbleibt in den Fällen der Nr. 3 Abs. 4 die Bestätigung, ist Gameforge berechtigt, den Gewinn stattdessen einem anderen Teilnehmer zuzusprechen.
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Ermittlung der Gewinner
 
Gameforge wird die Gewinner auf dem in der Ankündigung beschriebenen Weg ermitteln. Sind keine Kriterien für die Gewinnermittlung angegeben, wird Gameforge die Gewinner nach freiem Ermessen bestimmen, insbesondere sofern die Teilnahmehandlung kreative Leistungen der Teilnehmer beinhaltet, die einer subjektiven Bewertung unterliegen.
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Benachrichtigung und Bekanntgabe der Gewinner
8.1
Gameforge wird die Gewinner innerhalb von vier Wochen nach Teilnahmeschluss per E-Mail an die zur Einsendung genutzte E-Mail-Adresse über den Gewinn informieren („Benachrichtigung“).
8.2
Vorbehaltlich der Regelung unter Nr. 3 Abs. 2 lit. b) ist Gameforge berechtigt, den Gewinner auf den Internetseiten und auf Social Media-Kanälen von Gameforge bekanntzugeben.
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Versendung der Preise
9.1
Digitale Güter als Preise:

a) Besteht der Preis aus digitalen Gütern, werden diese dem Account des Gewinners innerhalb einer Woche nach der Benachrichtigung hinzugefügt, oder nachdem der Gewinner noch eventuell erforderliche Angaben gemacht hat. Erforderliche Angaben können insbesondere in der Wahl eines bestimmten Gewinns aus einer Auswahl verschiedener Gewinne bestehen oder in der Benennung eines Accounts- und/oder Charakternamens oder Spiele-Servers, auf dem der Gewinn gutgeschrieben werden soll.

b) Gameforge wird in der Benachrichtigung die Gewinner darüber informieren, welche Angaben noch erforderlich sind und die Gewinner dazu auffordern diese Angaben zu machen. Erfolgen die erbetenen Angaben nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung, geht der Gewinnanspruch des Teilnehmers ersatzlos unter, sofern in der Aufforderung auf diese Folge hingewiesen wurde. Gameforge ist dann berechtigt, den Gewinn stattdessen einem anderen Teilnehmer zuzusprechen.
9.2
Physische Preise:

a) Gameforge wird die Gewinner physischer Preise in der Benachrichtigung auffordern, die zur Versendung des Preises und gegebenenfalls zum Spezifizieren des Gewinns (z.B. Größen bei Textilien) erforderlichen Angaben zu machen. Erfolgen die erbetenen Angaben nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung, geht der Gewinnanspruch des Teilnehmers ersatzlos unter, sofern in der Aufforderung auf diese Folge hingewiesen wurde, und Gameforge ist berechtigt, den Gewinn stattdessen einem anderen Teilnehmer zuzusprechen.

b) Die Versendung physischer Preise erfolgt über einen von Gameforge beauftragten Zustellungsdienstleister („Dienstleister“) und setzt die Mitteilung einer gültigen Postanschrift („Anschrift“) voraus. Physische Preise gelten mit Übergabe an den Dienstleister als von Gameforge an den Gewinner übergeben; die Ansprüche von Gameforge gegen diesen Dienstleister gehen in diesem Zeitpunkt auf den Gewinner über. Kann ein Preis aufgrund einer von dem Gewinner fehlerhaft mitgeteilten Anschrift nicht zugestellt werden, geht dies zu Lasten des betreffenden Gewinners. Gameforge schuldet dann keinen weiteren Zustellungsversuch. Ein Anspruch auf Zusendung der Preise in ein Land außerhalb der in der Ankündigung genannten teilnahmeberechtigten Regionen besteht nicht.
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Datenschutz
10.1
Gameforge wird die von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten (dies sind Bestandsdaten seines Accounts, also z.B. Charaktername und E-Mail-Adresse, die gegebenenfalls mitgeteilte Anschrift sowie der nach Nr. 3 Abs. 2 lit. b) mitgeteilte Name) im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben und ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels verarbeiten. Dies schließt die Prüfung der Teilnahmeberechtigung und gegebenenfalls die Zusendung der Benachrichtigung und Preise sowie damit verbunden die Präsentation auf den Internetseiten und Social Media-Kanälen von Gameforge (www.youtube.com/user/Gameforge, twitter.com/Gameforge, www.facebook.com/gameforge, www.instagram.com/gameforge_com/ sowie etwa vorhandene Kanäle des betreffenden Spiels auf diesen Diensten) mit ein.
10.2
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden zunächst für den Zeitraum der Veranstaltung des Gewinnspiels gespeichert und im Anschluss gelöscht. Hiervon ausgenommen sind die im Rahmen der Präsentation bekannt gemachten Daten, welche aus Transparenzgründen grundsätzlich dauerhaft gespeichert werden. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine darüberhinausgehende Speicherung vorsehen, werden die betreffenden Daten spätestens nach Ablauf einer solchen Aufbewahrungspflicht gelöscht.
10.3
Weitergehende Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch Gameforge können der ‪Datenschutzerklärung‬ entnommen werden (dort insbesondere unter Nr. 3.9 zur Veranstaltung von Gewinnspielen und den für die damit einhergehende Verarbeitung maßgebenden Rechtsgrundlagen sowie unter Nr. 6 zu den Rechten der betroffenen Person).
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Haftung
11.1
Gameforge, ihre Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch für jede Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf vorsehbare Schäden, soweit diesen Einschränkungen nicht zwingende Bestimmungen des anwendbaren Rechts entgegenstehen. Die vorgenannten Einschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2
Gameforge haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel an den Gewinnen. Dies gilt nicht, sofern ein solcher Mangel von Gameforge arglistig verschwiegen wurde.
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Schlussbestimmungen
12.1
Mit Vornahme der Teilnahmehandlung nimmt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Neben den Teilnahmebedingungen gelten die ‪Allgemeinen Nutzungsbedingungen‬ von Gameforge.
12.2
Die Nutzungsbedingungen von Dritten, die in die Durchführung des Contests einbezogen sind, bleiben unberührt.
12.3
Gameforge behält sich das Recht vor, den Contest vor dem Ende des Teilnahmezeitraums aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen die ordnungsgemäße Durchführung des Contests nicht gewährleistet werden kann.
12.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsvorschriften des Internationalen Privatrechts. Hat der Teilnehmer während der Durchführung des Contests seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen Land innerhalb der Europäischen Union, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften jenes hiervon unberührt.
12.5
Bezüglich der Teilnahmeberechtigung an Contests und ihrer Durchführung, einschließlich der Ermittlung der Gewinner, ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
12.6
Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.